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03.2 Energiemanagement

Nicht einmalig prüfen,
dauerhaft steuern.

Ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS macht aus dem einmaligen Audit einen laufenden Kreislauf. Ab einer bestimmten Verbrauchsgröße ist es Pflicht.

§ 8 EnEfG Wer ein System braucht

Pflicht ab 7,5 Gigawattstunden

Nach § 8 des Energieeffizienzgesetzes muss ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten, wer im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 7,5 Gigawattstunden Gesamtendenergie im Jahr verbraucht hat. Das sind 7,5 Millionen Kilowattstunden.

Unternehmen, die die Schwelle schon vor dem 18. November 2023 überschritten hatten, mussten das System bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 einrichten. Wer später darüber kommt, hat dafür 20 Monate ab diesem Zeitpunkt.

Bis zum Nachweis der Einrichtung, längstens bis zu diesen Fristen, sind die Unternehmen von Energieaudits befreit.

Schwellen Durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch im Jahr
über 2,5 GWh
Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG, Abwärme melden nach § 17 EnEfG
über 7,5 GWh
Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 8 EnEfG
über 23,6 GWh
geplante neue Schwelle für das Managementsystem laut Gesetzentwurf, noch nicht in Kraft

ISO 50001 und EMAS Was ein System leistet

Ein Kreislauf statt eines Berichts

Das Audit ist eine Momentaufnahme. Ein Managementsystem dagegen erfasst Verbräuche laufend, wertet sie aus und leitet daraus Maßnahmen ab, nach dem Muster Planen, Umsetzen, Prüfen, Verbessern. DIN EN ISO 50001 ist die internationale Norm für Energiemanagement; EMAS ist das Umweltmanagementsystem der EU, das Energie einschließt.

  • Wer ein solches System eingerichtet oder mit der Einrichtung begonnen hat, ist nach § 8 EDL-G vom Pflichtaudit freigestellt.
  • Nach § 8 EnEfG gehört zum System mehr als die Norm: Erfasst werden auch Abwärme und die Möglichkeiten, sie zu nutzen; technisch machbare Maßnahmen werden benannt und nach DIN EN 17463 wirtschaftlich bewertet.
  • Die laufend erfassten Daten tragen auch die Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG und die Abwärmemeldung nach § 17 EnEfG.

Einführung In fünf Schritten

So kommt das System in den Betrieb

  1. Ausgangslage

    Wir prüfen, ob die Pflicht nach § 8 EnEfG Ihr Unternehmen trifft und ob ISO 50001 oder EMAS besser passt.

  2. Daten und Messkonzept

    Zähler, Verbräuche und wesentliche Verbraucher werden erfasst und so geordnet, dass sie sich laufend fortschreiben lassen.

  3. Einführung

    Zuständigkeiten, Ziele und Abläufe des Systems werden in den Betrieb eingebaut, nicht danebengestellt.

  4. Zertifizierung vorbereiten

    Nachweise und Dokumente werden für die Prüfung durch die Zertifizierungsstelle zusammengestellt.

  5. Laufend verbessern

    Auswertungen zeigen, wo Energie verloren geht. Daraus folgen die nächsten Maßnahmen, Jahr für Jahr.

Wir begleiten die Einführung zusammen mit Energie Audit Deutschland. Die Zertifizierung selbst erteilt eine unabhängige Zertifizierungsstelle.

Quellen Stand: 6. Oktober 2026.

Inhalte nach Angaben unseres Partners Energie Audit Deutschland, Fakten am Gesetzestext und an den Förderbedingungen geprüft. Keine Rechtsberatung: Ob und wie eine Pflicht für Ihren Betrieb gilt, klären wir im Einzelfall.