
03.6 Häufige Fragen
Kurz gefragt,
kurz geantwortet.
Die häufigsten Fragen zu Pflichten, Förderung und Ablauf. Ein Klick öffnet die Antwort.
Förderung
Wofür gibt es Fördermittel?
Für Investitionen in effiziente Maschinen und Anlagen, für die energetische Sanierung von Gebäuden und für Beratungen wie Energieaudits und Sanierungsfahrpläne. Mehr unter Fördermittel für Investitionen.
Wie hoch ist die Förderung für ein Energieaudit?
Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars, höchstens 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto liegen, sonst höchstens 600 Euro. Stand 30.04.2026, BAFA, Modul 1 (externe Seite, neues Fenster).
Bekommt ein Unternehmen mit Auditpflicht eine Förderung?
Nein. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 Kilowattstunden Gesamtenergieverbrauch im Jahr. Große Unternehmen mit Pflichtaudit gehören nicht dazu.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens. Beim Energieaudit heißt das: vor dem Beratungsvertrag, oder der Vertrag wird unter der Bedingung der Zusage geschlossen. Bei uns kommt deshalb immer zuerst die Zusage, dann die Begehung.
Wer stellt den Antrag?
Den Förderantrag für das Audit stellt die eXo und holt die Zusage beim BAFA ein. Sie liefern die Angaben zum Betrieb, vor allem die Energiekosten.
Wann fließt das Geld?
In der Regel nach der Bewilligung und nach Abschluss und Nachweis der Maßnahme. Wie lange das dauert, hängt vom Fördergeber ab.
Gesetzliche Pflichten
Welche Pflichten gibt es rund um Energieeffizienz?
Die wichtigsten: das Energieaudit nach § 8 EDL-G für große Unternehmen, das Energie- oder Umweltmanagementsystem ab 7,5 Gigawattstunden nach § 8 EnEfG, Umsetzungspläne ab 2,5 Gigawattstunden nach § 9 EnEfG und die Abwärmemeldung ab 2,5 Gigawattstunden nach § 17 EnEfG.
Ab wann ist ein Energieaudit Pflicht?
Für jedes Unternehmen, das kein KMU ist: ab 250 Beschäftigten oder wenn der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und die Bilanzsumme über 43 Millionen Euro zusammenkommen. Das Audit ist mindestens alle vier Jahre zu wiederholen. Mehr unter Pflichtaudit.
Ist der 11. Oktober 2026 eine Frist?
Nach einem Bericht von klamm.de vom 24.09.2026 nicht für Unternehmen in Deutschland: Das Datum stammt aus der EU-Richtlinie. Die deutsche Novelle mit neuen Schwellen ist im Gesetzgebungsverfahren und noch nicht in Kraft.
Wann brauche ich ein Energiemanagementsystem?
Wenn der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre über 7,5 Gigawattstunden im Jahr lag. Wer später darüber kommt, hat 20 Monate Zeit. Mehr unter Energiemanagement.
Wer muss Abwärme melden?
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr, jedes Jahr bis zum 31. März an die Bundesstelle für Energieeffizienz. Mehr unter Abwärme melden.
Betrifft mich die CSRD?
Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 berichten künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Deutschland muss sie bis zum 19. März 2027 umsetzen; das Umsetzungsgesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026).
Was ist die EU-Taxonomie?
Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Wichtig ist sie für Unternehmen, die nachhaltig berichten, und für deren Banken und Investoren.
Nutzen
Was bringt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001?
Laufende Transparenz über den Verbrauch, eine stetige Verbesserung statt eines einmaligen Berichts und dauerhaft niedrigere Kosten. Wer es eingerichtet hat, ist zudem vom Pflichtaudit freigestellt.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein geförderter Beratungsbericht für Wohngebäude, der die Sanierung Schritt für Schritt ordnet. Wer danach die Gebäudehülle saniert, bekommt einen Bonus von 5 Prozent. Mehr unter Sanierungsfahrplan.
Wer bekommt die Stromsteuer erstattet?
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Erstattet werden 2,00 Cent je Kilowattstunde, aber nur, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt, also ab etwa 12.500 Kilowattstunden. Mehr unter Stromsteuererstattung.
Branchen und Betriebsgröße
Für welche Branchen ist das interessant?
Für jede Branche mit nennenswertem Energieverbrauch: Dienstleistung und Gastronomie, Handel und Handwerk, Industrie und Produktion, Immobilien und Logistik.
Lohnt sich das auch für kleine Betriebe?
Ja. Gerade KMU können ein Energieaudit gefördert bekommen, und viele Maßnahmen lassen sich schnell umsetzen. Ob es sich lohnt, zeigt unser Audit-Check in zwei Minuten.
Quellen Stand: 6. Oktober 2026.
- BAFA, Modul 1 Energieaudit (Stand 30.04.2026) (externe Seite, neues Fenster)
- gesetze-im-internet.de, § 8 EDL-G (externe Seite, neues Fenster)
- gesetze-im-internet.de, § 8 EnEfG (externe Seite, neues Fenster)
- gesetze-im-internet.de, § 9 EnEfG (externe Seite, neues Fenster)
- gesetze-im-internet.de, § 17 EnEfG (externe Seite, neues Fenster)
- klamm.de, 24.09.2026: Energieaudit 2026, der 11. Oktober ist nicht die Frist für deutsche Unternehmen (externe Seite, neues Fenster)
- intep, CSRD 2026: Omnibus und Umsetzung in Deutschland (externe Seite, neues Fenster)
- BAFA, Sanierung Wohngebäude: Gebäudehülle (externe Seite, neues Fenster)
- zoll.de, Steuerentlastung nach § 9b StromStG (externe Seite, neues Fenster)
Inhalte nach Angaben unseres Partners Energie Audit Deutschland, Fakten am Gesetzestext und an den Förderbedingungen geprüft. Keine Rechtsberatung: Ob und wie eine Pflicht für Ihren Betrieb gilt, klären wir im Einzelfall.