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Besprechungsraum von eXo mit Fenster und Bildern

03 Fördermittel und Audits

Einmal quer durch
den Betrieb, gefördert.

Energie- und Gebäudeaudits zeigen, wo im Unternehmen Energie verloren geht und welche Maßnahmen sich lohnen. Die Förderung dafür holen wir ein, bevor das Audit beginnt.

Audit In fünf Schritten

Wie ein Audit abläuft

Erst die Förderzusage, dann die Begehung. So tragen Sie kein Risiko, bevor feststeht, dass gefördert wird.

  1. Ihr Betrieb und seine Energiekosten

    Wir sprechen über Ihren Betrieb. Dafür brauchen wir die ungefähren jährlichen Energiekosten oder die monatlichen Abschläge für Strom und Gas, für alle Zähler des Betriebs.

  2. Förderantrag beim BAFA

    Die eXo stellt den Förderantrag und holt die Förderzusage beim BAFA ein. Erst danach geht es weiter.

  3. Begehung im Betrieb

    Nach der Zusage kommt immer ein BAFA-zertifiziertes Ingenieurbüro zur Begehung in den Betrieb: Anlagen, Gebäude, Abläufe und Nutzung vor Ort.

  4. Auswertung und Bericht

    Energieflüsse, Schwachstellen und Einsparpotenziale werden ausgewertet. Der Bericht nennt Maßnahmen, Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit und Reihenfolge.

  5. Abschlussgespräch

    Die Ergebnisse werden besprochen, dazu die nächsten Schritte und die Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen.

DIN V 18599 Gebäudeaudit

Das Gebäudeaudit

Bürohaus, Halle oder Ladenlokal: Das Gebäudeaudit zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes, seiner Technik und seiner Nutzung. Alle empfohlenen Maßnahmen werden nach Investition und Wirtschaftlichkeit bewertet und in eine Reihenfolge gebracht.

Gebäudehülle

Dämmung, Fenster, Dach, Türen und Wärmeverluste

Technische Anlagen

Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung

Nutzung und Betrieb

Raumtemperaturen, Lüften und Verhalten im Alltag

Energie und Medien

Strom, Gas, Fernwärme und Wasser

Ein qualifiziertes Gebäudeaudit ist oft Voraussetzung, um Fördermittel für Sanierung oder Modernisierung zu beantragen.

Beispielbericht ansehen (PDF, neues Fenster)Energetisches Sanierungskonzept einer ayurvedischen Bio-Produktion in Brandenburg, anonymisiert. PDF, 66 Seiten, 8 MB.

Förderung Fördermittel beschaffen

Fördermittel für Energie- und Gebäudeaudits

Der Bund fördert Energieaudits nach DIN EN 16247 und Energieberatungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 über das BAFA, im Programm Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (bafa.de (externe Seite, neues Fenster)). Gefördert wird ein Teil des Beraterhonorars.

  • Energieaudit nach DIN EN 16247 (Modul 1): 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 3.000 Euro bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto, sonst höchstens 600 Euro.
  • Energieberatung nach DIN V 18599 (Modul 2): 50 Prozent, höchstens 850, 2.500 oder 4.000 Euro, je nach Nettogrundfläche unter 200, bis 500 oder über 500 Quadratmeter.
  • Antragsberechtigt für das geförderte Energieaudit sind unter anderem KMU und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr. Das Pflichtaudit großer Unternehmen wird nicht gefördert.

Stand: 30. April 2026. Quellen: BAFA, Modul 1 (externe Seite, neues Fenster), BAFA, Modul 2 (externe Seite, neues Fenster).

Ob und in welcher Höhe Ihr Betrieb gefördert werden kann, klären wir mit dem Stand der Programme am Tag der Anfrage. Den Antrag stellen wir, die Zusage kommt vor der Begehung.

Weitere Programme für Wohngebäude und Investitionen: Sanierungsfahrplan und Fördermittel für Investitionen.

Logo Energie Audit Deutschland

Mit Energie Audit Deutschland

Die Audits führen wir mit der Energie Audit Deutschland GmbH aus Monheim durch, einem eigenständigen Unternehmen. Die eXo ist dort als Partner aufgeführt. Inhalte dieser Seite nach Angaben von Energie Audit Deutschland.

energie-audit-deutschland.de (externe Seite, neues Fenster)

Siegel DISQ Trust Service Champion mit fünf Sternen, ausgestellt auf die Energie Audit Deutschland GmbH
Auszeichnung der Energie Audit Deutschland GmbH, nicht der eXo.

Stromsteuer § 9b StromStG

Stromsteuererstattung

Viele Betriebe zahlen mehr Stromsteuer als nötig. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können sich einen großen Teil der Stromsteuer vom Hauptzollamt erstatten lassen.

Der Regelsatz beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde. Erstattet werden 2,00 Cent je Kilowattstunde für Strom, den der Betrieb für Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie verwendet; es bleiben 0,05 Cent. Diese Entlastung gilt seit 2026 dauerhaft.

  • Erstattet wird nur, wenn der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt, also ab etwa 12.500 Kilowattstunden.
  • Der Antrag geht elektronisch über das Zoll-Portal an das Hauptzollamt, bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Für 2025 also noch bis zum 31. Dezember 2026.
  • Strom für Elektromobilität ist ausgenommen.
  • Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hilft oft, Tätigkeit und Verbrauch des Betriebs nachzuweisen.

Wir prüfen mit Energie Audit Deutschland, ob Ihr Betrieb Anspruch hat, und begleiten den Antrag beim Hauptzollamt, auf Wunsch auch in den Folgejahren.

Stand: Oktober 2026. Quellen: zoll.de, Steuerentlastung nach § 9b StromStG (externe Seite, neues Fenster), Energie Audit Deutschland (externe Seite, neues Fenster).

Rechenbeispiel Stromsteuer

Stromverbrauch im Jahr100.000 kWh

Erstattung je kWh2,00 ct

Erstattung im Jahr2.000 €

Bei höherem Verbrauch entsprechend mehr. Vorausgesetzt, der Betrieb gehört zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land- und Forstwirtschaft.

Audit-Check In zwei Minuten

Kommt ein gefördertes Audit für Ihren Betrieb infrage?

Dafür brauchen wir vor allem eine Zahl: die ungefähren jährlichen Energiekosten. Alternativ genügen die monatlichen Abschläge für Strom und Gas.

Bitte rechnen Sie alle Zähler zusammen, die zum Betrieb gehören, an allen Standorten.

Audit-Check

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Welche Zahl kennen Sie?

Ungefähr genügt. Bitte alle Zähler aller Standorte zusammenrechnen.